Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat sechs Eignungsgebiete für Windkraftanlagen in zwei Prioritäten im kantonalen Richtplan definiert. Dem Entscheid ist eine sorgfältige Interessenabwägung vorausgegangen, die Nutz- und Schutzinteressen gegenüberstellte.
Die Energieversorgungssicherheit hat für den Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden höchste Priorität. Ein verlässlicher und bezahlbarer Strom für die Bevölkerung, die Industrie und das Gewerbe ist unerlässlich. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Windenergie einen wichtigen Beitrag leisten. Mit dem Erlass der Richtplananpassung schafft der Regierungsrat den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung konkreter Projekte.
Im kantonalen Richtplan legt er nun sechs Eignungsgebiete für Windkraftanlagen fest: Hochhamm (Urnäsch), Sommersberg/Suruggen (Gais, Trogen), Ruppen Nord/Honegg AI (Trogen, Wald) sind der Priorität A zugeordnet; Waldegg (Teufen), Sonder (Walzenhausen, Wolfhalden) und Gstalden (Gemeinden Heiden, Rehetobel, Wald) der Priorität B. Das kantonale Ausbauziel im Bereich Windenergie soll grundsätzlich über die Eignungsgebiete der Priorität A erreicht werden. Die Gebiete in der Priorität B gelten als Reserve.
Die ausgewählten sechs Gebiete sind das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung von Nutz- und Schutzinteressen. In der Vorprüfung hat der Bund die Ergebnisse als zielführend, nachvollziehbar und qualitativ wertvoll beurteilt.