Auf die Interpellation von Franziska Cavelti Häller, GLP-Kantonsrätin antwortet die Regierung des kantons St.Gallen, dass die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die der betroffenen Bevölkerung ein Anrecht auf eine Mindestbeteiligung an Windenergieanlagen einräumt, nicht zielführend sei beziehungsweise einen geringen Mehrwert generiert. Aktivitäten zur Förderung der Akzeptanz von Windenergieanlagen seien «in erster Linie Sache der Projektanten».